Recht auf Vergessen: Überleben darf kein Nachteil sein
Eine überstandene Krebserkrankung darf nicht lebenslang zur sozialen und finanziellen Hürde werden. Dennoch erleben viele Survivor Einschränkungen bei Kreditvergaben, Versicherungen, Verbeamtung oder Adoption, weil ihre frühere Diagnose weiterhin abgefragt und bewertet wird.
Das sogenannte „Recht auf Vergessen“ soll sicherstellen, dass eine Krebserkrankung nach einer definierten Frist nicht mehr gegen Betroffene verwendet werden darf. Mehrere EU-Länder haben entsprechende Regelungen bereits eingeführt, in Deutschland steht eine klare gesetzliche Umsetzung noch aus.
Das Panel beleuchtet die rechtliche Lage, die Auswirkungen auf Lebensplanung und gesellschaftliche Teilhabe – und diskutiert, welche politischen Schritte notwendig sind, damit Überleben nicht mit dauerhafter Benachteiligung verbunden bleibt.
Rodion Bakum
Arzt und Politiker
Nella Rausch
Autorin, Mutmacherin, Cancer Survivor
Tobias Burggraf
Vater einer ehemals an Krebs erkrankten Tochter, Initiator der Petition für ein "Recht auf Vergessen"
Dr. Tobias Korenke
Geschäftsführer der yeswecan!cer gGmbH
Alexander Graf Rachut
LL.M., Rechtsanwalt, Mediator, Informatiker